die sich nicht an die gültige Verordnung (EG) Nr. 561/2006 halten

In einer Welt, in der Bürokratie und Regulierungen das tägliche Leben der Bürger durchdringen, schien es nur eine Frage der Zeit zu sein, bis auch die Wohnmobilfahrer ins Visier der Behörden geraten würden.
Doch die Realität sieht anders aus: Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat sich entschieden, dass Wohnmobilfahrer, die sich nicht an die gültige Verordnung (EG) Nr. 561/2006 halten – insbesondere die Regelungen zur Wochenruhezeit – von jeglichen Sanktionen verschont bleiben. Ein wahrlich bemerkenswerter Schritt in der Welt der Mobilität!
Kleine Anmerkung: Ich persönlich finde das sehr gut! Das BALM sollte sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren und die schwarzen Schafe im Güterverkehr kontrollieren, anstatt Wohnmobile zu überprüfen.
Ich setze mich weiterhin für freie Fahrt für Opa Herbert ein.
Um was geht es eigentlich?
Artikel 8 Absatz 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006
Die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten und jede wöchentliche Ruhezeit von mehr als 45 Stunden, die als Ausgleich für die vorherige verkürzte wöchentliche Ruhezeit eingelegt wird, dürfen nicht
in
einem Fahrzeug verbracht werden. Sie sind in einer geeigneten geschlechtergerechten Unterkunft mit angemessenen Schlafgelegenheiten und sanitären Einrichtungen zu verbringen.
Unsere Frage an das BALM
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hoffe, Sie können mir bei einer wichtigen Frage zur EU-Verordnung Nr. 561/2006, insbesondere Artikel 8 (8), weiterhelfen. In diesem Artikel wird festgelegt, dass regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten und eine wöchentliche Ruhezeit von mehr als 45 Stunden, die als Ausgleich für eine vorherige verkürzte Ruhezeit genommen wird, nicht in einem Fahrzeug verbracht werden dürfen. Gilt diese Regelung auch für Wohnmobile, die über 7,5 Tonnen wiegen und somit in die gleiche Kategorie fallen?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Theo Dedy
Die Antwort des BALM
Sehr geehrter Herr Dedy,
vielen Dank für Ihre E-Mail Anfrage vom 11.01.2025 zur Anwendbarkeit des Artikel 8 Absatz 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 auf Wohnmobile mit einer zulässigen Höchstmasse (zHM) von über 7,5 t.
Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ist eine unionsrechtliche Regelung, die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt. Aus dem Umkehrschluss zur Ausnahmeregelung des Artikel 3 Buchst. h der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 folgt, dass sie grundsätzlich auch bei Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einer zHM von über 7,5 t gilt, die der nichtgewerblichen Güterbeförderung dienen (vgl. VG München, Urteil vom 04.08.2015 - M 16 K 14.4886; EuGH, Urteil vom 02.03.2023 - C 666/21).
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ahndet es nicht, wenn bei Wohnmobilen oder Wohnmobilkombinationen, die der nichtgewerblichen Güterbeförderung dienen, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit und jede wöchentliche Ruhezeit von mehr als 45 Stunden, die als Ausgleich für die vorherige verkürzte wöchentliche Ruhezeit eingelegt wird, im Wohnmobil verbracht wird.
Weitere Informationen zu Wohnmobilen entnehmen Sie bitte den Ausführungen unter Abschnitt 1.6 im Leitfaden Sozialvorschriften im Straßenverkehr unter dem Link: https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rechtsvorschriften/Merkblaetter/Leitfaden_Rechtsvorschriften_BLRB.pdf
Bitte beachten Sie, dass das Bundesamt verbindlich nur Auskünfte über seine eigene Kontroll- und Ahndungspraxis geben kann. Für weitere Fragen wenden Sie sich deshalb bitte an die zuständigen Länderbehörden.
Eine Übersicht dieser Behörden finden Sie auf folgender Internetseite:
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXXXXX XXXXXXXX
Vorsicht: Dies sagt derzeit nur das BALM!
Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ist das Regelwerk, das die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer von Nutzfahrzeugen und neuerdings auch für Wohnmobilfahrer über 7,5 Tonnen in der Europäischen Union regelt. Kurz gesagt: Es sagt uns, wann wir fahren dürfen und wann wir eine Pause einlegen müssen. Das Ziel? Die Sicherheit auf den Straßen erhöhen und die Fahrer vor der Überarbeitung zu schützen. Denn wenn wir ehrlich sind, ist ein übermüdeter Fahrer ungefähr so hilfreich wie ein Kühlschrank voller Schokolade in einer Diätgruppe.
Hoffen wir mal, dass die Polizei in Bad Hersfeld, die bekanntlich für Sicherheit und Ordnung sorgt, bald in die Fußstapfen des renommierten BALM treten könnte und Wohnmobile über 7,5 Tonnen einfach fahren lässt.
Anstatt die Freizeitgestaltung der Wohnmobilbesitzer zu überwachen, könnte die Polizei in Bad Hersfeld auch einfach die Nachbarschaft mit süßen Leckereien verwöhnen und die „Verfehlungen“ der Wohnmobillisten ignorieren. Schließlich ist es viel angenehmer, sich mit einer Auswahl köstlicher Donuts zu beschäftigen, als sich mit EU-Verordnungen wie der EG 561/2006 auseinanderzusetzen.
Ob ihr euch nun ein EG-Kontrollgerät ins Wohnmobil einbaut oder weiterhin ohne fahrt – das müsst ihr für euch selbst ausmachen. Ich für meinen Teil werde niemanden bekehren, sondern auf mögliche Gefahren hinweisen. Fakt ist, die Verordnung ist in der gesamten EU gültig und beinhaltet noch viel mehr als der jetzt angesprochene Punkt.
In diesem Sinne: Gute Fahrt und denkt daran – der nächste Stopp ist nur eine Verordnung entfernt!
Quellenangabe:
Email Bundesamt für Logistik und Mobilität
Verwaltungsgericht München - Urteil vom 04.08.2015 - M 16 K 14.4886
URTEIL DES GERICHTSHOFS (Dritte Kammer) vom 02.03.2023 - C 666/21
Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr
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Klaus Neumann (Samstag, 15 Februar 2025 20:16)
Danke für deine ausführliche Berichterstattung das hilft mir sehr. Lg Klaus und Sabine
Silke Heusen (Samstag, 15 Februar 2025 21:24)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Könntet sie bitte eine Einschätzung geben wielange es dauern wird bis die DFF Analyse in die Tat umgesetzt wird.
Werder vom DFF noch von den großen Youtuber bekommt man eine Antwort
Schöne Grüße aus dem Odenwald.
Silke
Anonym (Samstag, 15 Februar 2025 21:34)
GANZ EHRLICH
ICH FINDE DAS VOM BALM EINE FRECHHEIT
Franz (Samstag, 15 Februar 2025 21:41)
Silke Heusen hab auch schon mehrfach nachgefragt
Leider keine Antwort erhalten .
Skipper55 (Sonntag, 16 Februar 2025 07:21)
Danke Balm ��
Anonym (Sonntag, 16 Februar 2025 20:51)
Die youtuber haben selbst keine Ahnung