Parkplatzgebühren - holt euch 80% der Parkplatzgebühren wieder zurück.


Das Thema Parkplatzgebühren kommt in zahlreichen Facebook-Gruppen immer wieder auf, und sorgt damit zum teil für heftige Diskussion. Oftmals wird sich über Parkplatzgebühren von 10-20 € beschwert.

Das ist doch zu teuer, das ist reine Abzocke, mein Chef zahlt das nicht, das kann ich mir nicht leisten. Besonders die Maxi Autohöfe bekommen dann richtig Deck ab, weil sie mal eben 20 € für Parken aufrufen. Was kaum einer weiß, das BAG fördert seit Januar 2018 die Nutzung sicherer Lkw-Parkplätze!

Wir verraten euch wie ihr 80 % der Parkplatzgebühren wieder zurückerstattet bekommt. Eines vorweg, wer Parkplatzgebühren aus eigener Tasche zahlt und diese nicht von seiner Firma erstattet bekommt hat Pech und geht in diesem Falle leer aus und muss in dem Fall einen anderen Weg gehen um sich ein teil der Kosten wiederholen zu können, redet also mal mit der Geschäftsleitung über Parkplatzgebühren. Keiner Tankt seinen LKW aus Spaß am Fahren aus Eigner Tasche, deshalb sollten auch Parkplatzgebühren von der Firma gezahlt bzw. erstattet werden. Die reinen Kosten, wobei wir die Umsatzsteuergeschichte bewusst weglassen, liegen bei einen 10 € Parkticket – bei 2EURO und bei einen 20 € Parkticket  gerade mal bei 4EURO. Dafür steht der Fahrer, der LKW und die Ladung auf einem gesicherten Parkplatz mit Küche, viel Licht und einer sanitären Anlage. Liebe Chefs, wer Fahrer/*/innen Sucht sollte sich auch mal dem Thema Parkplatzgebühren widmen, für viele Kollegen/*/innen zählt das schon zur Wertschätzung und könnte ihren Fahrermangel beheben. ;)


Mach mal Pause - Bild © Asphalt Cowboys - Sons of the Road® - Kaffeetasse
Bild © Asphalt Cowboys - Sons of the Road®

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) fördert seit dem 8. Januar 2018 die kostenpflichtige Nutzung von Lkw-Sicherheitsparkplätzen in Deutschland. Die Behörde bezuschusst nach eigenen Angaben im Rahmen des De-Minimis-Programmes in der Förderperiode 2018 bei Güterverkehrsunternehmen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn diese ihre Lkw ab 7,5 Tonnen auf Parkplätzen mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen abstellen.

 

 

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Areale, die mindestens folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Einfriedung und Zufahrtsbeschränkung
  • Kamera-/Videoüberwachung für alle Ein- und Ausfahrten
  • fußläufig erreichbare sanitäre Anlagen
  • sowie gleichmäßige Ausleuchtung des gesamten Parkplatzes

Diese Voraussetzungen müssen durch Ausweisung auf der Rechnung / nachgewiesene Zertifizierung belegt werden.

 

Bedingungen für die Abrechnung

 

Die Ausgaben für das sichere Lkw-Parken können Güterverkehrsunternehmen nach Angaben des BAG nur geltend machen, sofern die Summe der Einzelbeträge innerhalb der Förderperiode mindestens einen Gesamtbetrag von 125 Euro netto erreicht. Die Einzelbeträge sollen sie über eine oder mehrere Sammelrechnungen abrechnen.

Ein Muster für die Sammelabrechnung stellt die Behörde auf ihrer Internetseite zur Verfügung.

Die Ausgabebege müssen insbesondere folgende Angaben enthalten:

  • Zahlungsempfänger,
  • Grund und Tag der Zahlung,
  • Verwendungszweck und
  • den Zahlungsbeweis (Quittung des Rechnungsstellers mit Datum und Firmenstempel, bestätigte Bank- bzw. Postüberweisung oder unbestätigter Überweisungsträger zusammen mit zugehörigem Kontoauszug).

Es dürfen ausschließlich Aufwendungen für externe Betreiber, also keine unternehmensinternen Aufwendungen (auch nicht innerhalb eines Unternehmensverbundes), abgerechnet werden.

Die neue staatliche Förderung ist gedeckelt auf 2000 Euro pro Lkw und 33.000 Euro pro Unternehmen.

 

27 Lkw-Sicherheitsparkplätze zur Auswahl

 

In Deutschland gibt es aktuell neben dem eingezäunten Autohof Wörnitz an der A 7 und dem eingezäunten Rasthof Uhrsleben an der A 2 viele weitere Lkw-Parkplätze, die die BAG-Kriterien erfüllen. Wie die Vereinigung Deutscher Autohöfe (VEDA) mitteilte, gibt es bundesweit rund 27 Premium- und Quality-Lkw-Parkplätze entlang der Autobahnen, bei denen die Behörde die angefallenen Kosten anerkennt.

Diese verfügen über Ein- und Ausfahrtschranken, sanitäre Anlagen, Videoüberwachung und eine Beleuchtung.

Eine Übersicht bietet die VEDA auf ihrer Internetseite an.

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Kommentare: 2
  • #1

    Melanie Maier (Dienstag, 26 Januar 2021 18:51)

    Danke für den Tipp unsere Firma zahlt neuerdings unsere Parkplatzgebühren.

  • #2

    Bernd (Donnerstag, 04 Februar 2021)

    Danke für die Informationen.